LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.03.2008
6 Sa 411/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2008, 594
ZInsO 2008, 1095
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 12.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1136c/07

Sonderzahlung mit Mischcharakter für Bezugszeitraum vor Insolvenzeröffnung als Masseforderung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 411/07

DRsp Nr. 2008/14666

Sonderzahlung mit Mischcharakter für Bezugszeitraum vor Insolvenzeröffnung als Masseforderung

»1. Ob eine Sonderzahlung, die erst nach Insolvenzeröffnung fällig wird, aber für einen Bezugszeitraum geleistet wird, der teilweise auch vor Insolvenzeröffnung liegt, eine Masseforderung ist, beurteilt sich nach der konkreten Ausgestaltung ihrer Anspruchsvoraussetzungen. Handelt es sich danach nicht um Arbeitsentgelt im engeren, sondern im weiteren Sinne, haftet der Insolvenzverwalter für die gesamte Sonderzahlung.2. Bei einer Gratifikation mit Mischcharakter handelt es sich nicht um eine allein arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch über die Zahlung restlichen Weihnachtsgeldes.