Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
BGH, Beschluß vom 04.07.2002 - Aktenzeichen IX ZB 23/02
DRsp Nr. 2002/10180
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Eine Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Beschwerdeverfahren ist regelmäßig mangels grundsätzlicher Bedeutung der Sache und auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung unzulässig.
Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung; eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 1, 2ZPO).
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