I. Die weitere Beteiligte zu 1 ist die Tochter und Alleinerbin des am 1. September 2004 verstorbenen G. K., über dessen Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zur Insolvenzverwalterin wurde die weitere Beteiligte zu 2 bestellt.
Die weitere Beteiligte zu 1 hat beantragt, es möge ihr Einsicht in die Gerichtsakten und die Akten der Insolvenzverwalterin gewährt werden. Dem Ersuch auf Gewährung der Einsicht in die Gerichtsakten hat das Insolvenzgericht stattgegeben, die Einsichtnahme in die Akten der Insolvenzverwalterin hat es abgelehnt. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das Landgericht zurückgewiesen. Dagegen wendet sich die weitere Beteiligte zu 1 mit ihrer Rechtsbeschwerde.
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