Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 5. Juli 2012 und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem vorgenannten Beschluss wird abgelehnt.
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