Steuererstattungen für Gesellschafter einer im Konkurs befindlichen Kommanditgesellschaft
LG Freiburg, Urteil vom 03.08.1999 - Aktenzeichen 12 O 39/99
DRsp Nr. 2003/16699
Steuererstattungen für Gesellschafter einer im Konkurs befindlichen Kommanditgesellschaft
Die Gesellschafter einer im Konkurs befindlichen Kommanditgesellschaft sind verpflichtet, an sie ausgekehrte Steuererstattungen, die sich daraus ergeben, dass von Zinserträgen der Gesellschaft Kapitalertragsteuern im Wege des Zinsabschlags gezahlt wurden, an die Konkursmasse zu leisten.