BFH - Urteil vom 17.11.2004
I R 11/04
Normen:
EStG § 3 Nr. 66 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1027
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 11.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen VI 270/01

Steuerfreier Sanierungsgewinn

BFH, Urteil vom 17.11.2004 - Aktenzeichen I R 11/04

DRsp Nr. 2005/6920

Steuerfreier Sanierungsgewinn

1. Beteiligen sich mehrere Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Schuldners an einem Schuldenerlass, ist die Sanierungsabsicht grundsätzlich zu unterstellen. Das gilt auch, wenn die Gläubiger mit dieser Maßnahme zugleich eigennützige Interessen verfolgen.2. § 3 Nr. 66 EStG a.F. greift auch dann ein, wenn ein Erlass von Schulden zwar nicht als solcher den Sanierungserfolg herbeiführen kann, wohl aber hierzu im Zusammenwirken mit weiteren Sanierungsmaßnahmen geeignet ist.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 66 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsgewinn.