1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 14. Januar 2011 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer darlehensfinanzierten Beteiligung an einem Immobilienfonds.
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