I. Über das Vermögen des Schuldners wurde am 14. März 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beteiligte zu 1) zum Insolvenzverwalter bestellt. Nachdem dieser Unterlagen vorgefunden hatte, die Bankverbindungen des Schuldners zu Schweizer Kreditinstituten nahelegten, forderte er die Erteilung einer umfassenden Vollmacht (sog. Auslandsvollmacht) für alle Schweizer Banken. Der Schuldner erteilte für einige - vom Verwalter benannte - Banken eine Vollmacht, erklärte sich im übrigen jedoch dazu nur bereit, soweit der Verwalter bestimmte Banken konkret bezeichne.
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