Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung auf nach dem Erlaß eines Sequestrationsbeschlusses entstandener Guthaben; Anforderung an Konkursanfechtungsklage
BGH, Urteil vom 20.03.1997 - Aktenzeichen IX ZR 71/96
DRsp Nr. 1997/3336
Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung auf nach dem Erlaß eines Sequestrationsbeschlusses entstandener Guthaben; Anforderung an Konkursanfechtungsklage
»a) Die Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag bleibt - unbeschadet der Möglichkeit einer Konkursanfechtung - auch insoweit wirksam, als sie sich auf ein nach dem zwischenzeitlichen Erlaß eines Sequestrationsbeschlusses entstehendes Guthaben erstreckt. b) Der Erfolg einer Konkursanfechtungsklage hängt nicht davon ab, daß - neben der Stellung eines den Anforderungen des § 37KO entsprechenden Antrags und dem Vortrag eines ihn rechtfertigenden Sachverhalts - die Anfechtung als solche besonders "geltend gemacht" oder "erklärt" wird (Abweichung von BGHZ 109, 47, 54).«