Umfang der Rechtskraft eines von dem Drittschuldner gegen den Schuldner erstrittenen Urteils auf Vertragserfüllung
BGH, Urteil vom 20.10.1995 - Aktenzeichen V ZR 263/94
DRsp Nr. 1996/130
Umfang der Rechtskraft eines von dem Drittschuldner gegen den Schuldner erstrittenen Urteils auf Vertragserfüllung
»Die Rechtskraft des von dem Drittschuldner gegen den Schuldner erstrittenen Urteils auf Vertragserfüllung bindet den Vollstreckungsgläubiger, der den Anspruch des Schuldners aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Unwirksamkeit des Vertrages gepfändet hat, nicht.«