Umfang des Aufrechnungsverbots; Wahlrecht des Insolvenzverwalters
OLG Rostock, Urteil vom 11.08.2003 - Aktenzeichen 3 U 55/03
DRsp Nr. 2004/19877
Umfang des Aufrechnungsverbots; Wahlrecht des Insolvenzverwalters
Gemeinsame Rechtsfolge der Regelungen der §§ 96 Nr. 1 und Nr. 2 InsO ist es, die gegenseitigen Forderungen fortbestehen zu lassen, die sonst durch Aufrechnung erloschen wären. Einer insolvenzrechtlichen Anfechtung bedarf es vor der Geltendmachung der Forderungen durch den Insolvenzverwalter nicht.