I. Der Rechtsbeschwerdeführer wurde mit Beschluss des Amtsgerichts zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Schriftsatz vom 24. Februar 2003 beantragte er eine Regelvergütung von 31.889,12 EUR, einen Zuschlag hierauf von 25 % in Höhe von 7.972,28 EUR sowie eine Auslagenpauschale für das insgesamt 44 Monate andauernde Verfahren von 11.000 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Das Amtsgericht setzte die Regelvergütung auf 31.686,22 EUR und die Auslagen auf 7.921,56 EUR fest, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die sofortige Beschwerde, mit der der Insolvenzverwalter weiterhin einen Zuschlag von 25 % (7.921,55 EUR netto) und die Festsetzung der beantragten Auslagen (weitere 3.078,44 EUR netto) begehrte, blieb ohne Erfolg.
Mit der Rechtsbeschwerde verfolgt er die beantragte Festsetzung höheren Auslagenersatzes weiter.
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