OLG Koblenz, vom 29.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 1067/07
LG Mainz, vom 10.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 312/05
Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft; Erlöschen eines gegen den Bauträger gerichteten Nacherfüllungsanspruchs erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gem. § 634 Abs. 1 S. 3 BGB a.F. unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung; Enden der durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 S. 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - Aktenzeichen XI ZR 181/08
DRsp Nr. 2010/2099
Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft; Erlöschen eines gegen den Bauträger gerichteten Nacherfüllungsanspruchs erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gem. § 634 Abs. 1 S. 3 BGB a.F. unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung; Enden der durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 S. 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
a) Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465BGB aF sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.b) Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.
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