LG Aachen, vom 23.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 39/07
AG Aachen, vom 06.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 92 IN 9/07
Umfang einer Durchsuchungsanordnung im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für förmlich hinzugezogene weitere Beteiligte
BGH, Beschluß vom 17.01.2008 - Aktenzeichen IX ZB 41/07
DRsp Nr. 2008/3450
Umfang einer Durchsuchungsanordnung im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für förmlich hinzugezogene weitere Beteiligte
»1. Wird der Gerichtsvollzieher im Eröffnungsverfahren durch richterlichen Beschluss angewiesen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, haben Mitbewohner des Schuldners die Durchsuchung zu dulden.2. Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein, kann förmlich hinzugezogenen weiteren Beteiligten Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn sie in dem Verfahren eigene Rechte verfolgen können.«