I.
Der Antragsteller ist mit Beschluss des Amtsgerichts - AG - Saarbrücken vom ... Juni 2001 - 58 IN .../01 - zum vorläufigen Insolvenzverwalter der im Handelsregister des AG ... unter HRB ... eingetragenen Firma ... GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) bestellt worden.
In dem Beschluss heißt es unter anderem: "Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. Insolvenzordnung - InsO -).
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