Mit seiner Klage verfolgt der Kläger eine Schadenersatzforderung gegen den Beklagten als Insolvenzverwalter über das Vermögen seiner früheren Arbeitgeberin. Er war Arbeitnehmer der Fa. I. GmbH, über deren Vermögen am 29.11.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In diesem Verfahren wurde der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte führte den Geschäftsbetrieb zunächst fort. Der Kläger war Mitglied des Betriebsrates der Insolvenzschuldnerin.
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