Die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Würzburg vom 17. Mai 2016 wird insoweit zurückgewiesen, als der Schuldner beantragt, ihm mehr als die Hälfte seiner Einnahmen als ehrenamtlicher Pharmazierat (Apothekenbesichtigungen für 150 € und 175 € und Kurzbesuche für 30 € und 35 €; 1.200 € für Zeitversäumnis) seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens pfandfrei zu belassen.
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