Der Rechtsstreit ist seit 26. Juli 2010 unterbrochen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien, geschiedene Eheleute, streiten um die Herausgabe von Vermögen, das der Beklagte im Verlaufe der Ehe aus Geschäften über Eigentum der Klägerin und aus der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften unter Beteiligung der Klägerin vereinnahmt und verwaltet hat.
Das Landgericht hat den Beklagten durch Teil- und Teilanerkenntnisurteil vom 6. Juli 2007 u.a. zur Zahlung von 886.174,93 € verurteilt. Dagegen richtet sich die Berufung des Beklagten, mit der er Klageanweisung erreichen will.
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