Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2002 - Aktenzeichen 3 W 426/02
DRsp Nr. 2005/3564
Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das selbständige Beweisverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei jedenfalls dann unterbrochen, wenn die Beweiserhebung zum Zeitpunkt der Eröffnung bereits beendet ist.