OLG Dresden - Beschluss vom 11.04.2002
3 W 426/02
Normen:
InsO § 85 ; ZPO § 240 § 485 § 494a ;
Fundstellen:
NZI 2002, 688
ZInsO 2002, 883

Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2002 - Aktenzeichen 3 W 426/02

DRsp Nr. 2005/3564

Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das selbständige Beweisverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei jedenfalls dann unterbrochen, wenn die Beweiserhebung zum Zeitpunkt der Eröffnung bereits beendet ist.

Normenkette:

InsO § 85 ; ZPO § 240 § 485 § 494a ;
Fundstellen
NZI 2002, 688
ZInsO 2002, 883