OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.08.2002
4 W 41/02
Normen:
ZPO § 240 § 485 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 1886
NJW-RR 2003, 50

Unterbrechung eines selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.08.2002 - Aktenzeichen 4 W 41/02

DRsp Nr. 2004/8801

Unterbrechung eines selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der beteiligten Parteien wird ein selbständiges Beweisverfahren nicht unterbrochen.

Normenkette:

ZPO § 240 § 485 ;
Fundstellen
BauR 2002, 1886
NJW-RR 2003, 50