Unterbrechung eines selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.08.2002 - Aktenzeichen 4 W 41/02
DRsp Nr. 2004/8801
Unterbrechung eines selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der beteiligten Parteien wird ein selbständiges Beweisverfahren nicht unterbrochen.