Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller zu jeweils 1/5.
Gegenstandswert: 481.706,82 €.
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