Die Revision gegen das Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. Juni 2009 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Der Beklagte ist Treuhänder in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des R. S. (fortan: Schuldner). Die Klägerin gewährte dem Schuldner in den Jahren 2003 und 2004 zwei Darlehen in Höhe von 22.397,22 EUR und 7.977,30 EUR. Als Sicherheit ließ sie sich jeweils "den der Pfändung unterworfenen Teil aller seiner gegenwärtigen und künftigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art einschließlich Pensionsansprüche, Provisionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligung sowie Abfindungen gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber und auf Sozialleistungen" abtreten.
Am 18. Juli 2005 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Am 31. März 2006 endete das Arbeitsverhältnis des Schuldners. Der Schuldner erhielt eine Abfindung in Höhe von 17.529,36 EUR.
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