Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 05.02.2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
I.
Streitig ist der Rechtsweg für die Klage einer Krankenkasse gegen die Insolvenzverwalterin (Beklagte) einer Beitragsschuldnerin auf Feststellung, dass Teile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags dem Arbeitnehmervermögen zugeordnet sind.
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