Unzulässigkeit einer auf Steuererlass gerichteten Verpflichtungsklage nach Kürzung der vor Insolvenzeröffnung entstandenen Steuerverbindlichkeiten aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans Folgen der Kürzung von Steuerverbindlichkeiten aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans
FG Sachsen, Urteil vom 16.10.2012 - Aktenzeichen 8 K 890/07
DRsp Nr. 2012/21797
Unzulässigkeit einer auf Steuererlass gerichteten Verpflichtungsklage nach Kürzung der vor Insolvenzeröffnung entstandenen Steuerverbindlichkeiten aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans Folgen der Kürzung von Steuerverbindlichkeiten aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans
1. Hat die Klägerin vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit ihrer Verpflichtungsklage den Erlass von Steuerverbindlichkeiten begehrt und ist im Insolvenzverfahren aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplanes (§ 254 Abs. 1InsO) ein höherer als der mit der Klage beantragte Betrag an rückständigen, vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen gekürzt worden, so ist die auf den Erlass gerichtete, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin fortgeführte Verpflichtungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen, wenn die Klägerin nicht dargelegt hat, ob und ggf. inwieweit der begehrte betragsmäßig geringere Erlass der vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen gegenüber der betragsmäßig höheren Kürzung derselben gemäß dem rechtskräftigen Insolvenzplan ihre Rechtstellung verbessert.
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