I. Auf Eigenantrag der Schuldnerin eröffnete das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 7. April 2004 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin und bestellte die weitere Beteiligte zu 1 zur Insolvenzverwalterin. In dem Verfahren haben 13 Gläubiger Forderungen angemeldet. Der Wert der Insolvenzmasse betrug 0 Euro. Mit Beschluss vom 29. Juni 2004 setzte das Amtsgericht die Vergütung der Insolvenzverwalterin auf vorläufig 702 EUR fest.
Die Insolvenzverwalterin hat unter Zurücknahme ihres früheren Antrags sodann verlangt, ihre Vergütung auf 2.940 EUR, die Auslagen auf 441 EUR und die Mehrwertsteuer auf 540,96 EUR festzusetzen, insgesamt 3.921,96 EUR.
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