I.
Der Geschäftsführer der Schuldnerin beantragte am 6. April 2003 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen.
Das Amtsgericht bestellte den weiteren Beteiligten mit Beschluss vom 23. April 2003 zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Dieser empfahl in dem von ihm erarbeiteten Gutachten vom 26. Juni 2003, das Insolvenzverfahren über das Vermögen zu eröffnen. Auf den Inhalt des Gutachtens wird Bezug genommen.
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