Auf die Rechtsmittel des Treuhänders werden der Beschluss der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 17. September 2010 und der Beschluss des Amtsgerichts Köpenick vom 22. Juni 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Amtsgericht Köpenick zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.094 € festgesetzt.
I.
Durch Beschluss vom 31. Juli 2006 eröffnete das Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin und bestellte den Rechtsbeschwerdeführer zum Treuhänder. Gleichzeitig beauftragte es ihn mit den im Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, ausgenommen denjenigen an die Schuldnerin.
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