Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Augsburg vom 5. September 2007 und der 7. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg vom 3. Dezember 2007 geändert.
Dem weiteren Beteiligten sind - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - über den bereits festgesetzten Gesamtbetrag hinaus zusätzliche Auslagen von 4,10 EUR nebst hierauf entfallender Umsatzsteuer von 0,78 EUR zu erstatten.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der weitere Beteiligte zu tragen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf (1.486,43 EUR/. 321,30 EUR =) 1.165,13 EUR festgesetzt.
I.
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