I. Der High Court of Justice zu Leeds/England eröffnete am 16. Mai 2003 auf Antrag vom gleichen Tage das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der I. GmbH (fortan: Insolvenzschuldnerin). Auf einen am nächsten Tag im Inland gestellten Antrag bestellte das Amtsgericht Düsseldorf den Schuldner am 19. Mai 2003 zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. Am 10. Juli 2003 eröffnete es das Insolvenzverfahren und ernannte den Schuldner zum Insolvenzverwalter. Die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens in England war zu diesem Zeitpunkt bekannt.
Im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung schloss der Schuldner mit dem Gläubiger am 2. Februar 2004 einen Vergleich, in dem es heißt,
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