Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2009 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung in einer die geltend gemachten Zinsen von 4.559,28 € übersteigenden Höhe zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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