BGH - Beschluß vom 10.01.2008
IX ZB 55/07
Normen:
InsO § 290 ;
Vorinstanzen:
LG Regensburg, vom 07.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 544/06
AG Regensburg, vom 12.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 IK 226/00

Verkürzung der Laufzeit der Wohlverhaltensphase

BGH, Beschluß vom 10.01.2008 - Aktenzeichen IX ZB 55/07

DRsp Nr. 2008/3468

Verkürzung der Laufzeit der Wohlverhaltensphase

Eine Verkürzung der Laufzeit der Wohlverhaltensphase ist nicht zulässig.

Normenkette:

InsO § 290 ;

Gründe:

I. Am 10. Oktober 2000 beantragte der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und die Erteilung von Restschuldbefreiung. Zugleich erklärte der Schuldner die Abtretung seiner künftigen Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder gleichgestellter Bezüge für die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Daraufhin eröffnete das Insolvenzgericht am 29. Dezember 2000 das Insolvenzverfahren und bestellte einen Treuhänder.