I. Am 10. Oktober 2000 beantragte der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und die Erteilung von Restschuldbefreiung. Zugleich erklärte der Schuldner die Abtretung seiner künftigen Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder gleichgestellter Bezüge für die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Daraufhin eröffnete das Insolvenzgericht am 29. Dezember 2000 das Insolvenzverfahren und bestellte einen Treuhänder.
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