OLG Brandenburg - Urteil vom 24.01.2007
7 U 68/06
Normen:
InsO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2 ;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 02.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 314/05

Vermutung der Zahlungseinstellung gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 InsO bei Erklärung des Schuldners, Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu können

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 7 U 68/06

DRsp Nr. 2007/2396

Vermutung der Zahlungseinstellung gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 InsO bei Erklärung des Schuldners, Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu können

Erklärt der Schuldner, laufende Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen zu können, wird das Vorliegen der Zahlungseinstellung nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO vermutet. Dies wiederum begründet die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 1 InsO.

Normenkette:

InsO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beklagte war bis August 2003 Geschäftsführerin der A... GmbH (im Folgenden: Schuldnerin).