OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.11.2002
14 U 100/02
Normen:
InsO § 166 Abs. 2 § 170 Abs. 2 § 171 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZI 2003, 203

Verpflichtung zur Zahlung des Kostenbeitrags bei Geltendmachung einer sicherungsabgetretenen Forderung in der Insolvenz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2002 - Aktenzeichen 14 U 100/02

DRsp Nr. 2005/7263

Verpflichtung zur Zahlung des Kostenbeitrags bei Geltendmachung einer sicherungsabgetretenen Forderung in der Insolvenz

Die Gläubigerin einer sicherungsabgetretenen Forderung ist gem. § 170 Abs. 2, § 171 Abs. 1 InsO zur Zahlung des Kostenbeitrags verpflichtet, wenn die spätere Gemeinschuldnerin mit einem Schuldner einen Vergleich über eine sicherungsabgetretene Forderung abschließt und aufgrund dieses Vergleichs nach Verfahrenseröffnung einen Wechsel erfüllungshalber hingegeben wird.

Normenkette:

InsO § 166 Abs. 2 § 170 Abs. 2 § 171 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZI 2003, 203