Verpflichtung zur Zahlung des Kostenbeitrags bei Geltendmachung einer sicherungsabgetretenen Forderung in der Insolvenz
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2002 - Aktenzeichen 14 U 100/02
DRsp Nr. 2005/7263
Verpflichtung zur Zahlung des Kostenbeitrags bei Geltendmachung einer sicherungsabgetretenen Forderung in der Insolvenz
Die Gläubigerin einer sicherungsabgetretenen Forderung ist gem. § 170 Abs. 2, § 171 Abs. 1InsO zur Zahlung des Kostenbeitrags verpflichtet, wenn die spätere Gemeinschuldnerin mit einem Schuldner einen Vergleich über eine sicherungsabgetretene Forderung abschließt und aufgrund dieses Vergleichs nach Verfahrenseröffnung einen Wechsel erfüllungshalber hingegeben wird.