Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beklagte die Altersrente des Klägers mit einer Forderung der Beigeladenen nach §§ 354 ff Drittes Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderung - SGB III) in der Fassung vom 24. März 1997 (BGBL. I S.594) - Winterbau-Umlage - in Verbindung mit der Verordnung über die Umlage zur Aufbringung der Mittel für das Wintergeld und das Winterausfallgeld (
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