Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 8. Oktober 2014 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 11. April 2014 zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
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