I. Das Amtsgericht - Gesamtvollstreckungsgericht - eröffnete mit Beschluß vom 4. Oktober 1995 über das Vermögen der Schuldnerin das Gesamtvollstreckungsverfahren und bestellte den weiteren Beteiligten zu 1) zum Gesamtvollstreckungsverwalter. In dem Eröffnungsbeschluß wurden die Gläubiger aufgefordert, ihre gegen die Schuldnerin gerichteten Forderungen bis zum 23. November 1995 bei dem Verwalter anzumelden. Der Eröffnungsbeschluß wurde im Oktober 1995 im Bundesanzeiger, im Staatsanzeiger Sachsen-Anhalt und in der Tageszeitung "Volksstimme" veröffentlicht.
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