I. Auf Antrag des Schuldners vom 22. Januar 2004 wurde über sein Vermögen am 23. April 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet, in dem er Restschuldbefreiung begehrt. Der weitere Beteiligte zu 1 hat innerhalb der vom Insolvenzgericht im schriftlichen Verfahren bis zum 24. Februar 2005 bestimmten Frist zur Stellung von Versagungsanträgen mit Schriftsatz vom 14. Februar 2005 beantragt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen.
Das Insolvenzgericht hat dem stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Schuldners gegen die Versagungsentscheidung des Amtsgerichts hatte keinen Erfolg. Mit seiner Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner sein Begehren auf Restschuldbefreiung weiter.
II. Die statthafte Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, §§ 7, 6 Abs. 1, § 289 Abs. 2 Satz 1 InsO) ist begründet.
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