I. Über das Vermögen des Schuldners wurde auf seinen in Verbindung mit einem Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung gestellten Eigenantrag durch Beschluss vom 25. Januar 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Das Finanzamt hat als Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt. Der Schuldner hat im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2006 in fünf Fällen den Verkauf von Kraftfahrzeugen vermittelt, ohne die hierfür erhaltene Provision in Höhe von insgesamt 1.400 EUR gegenüber dem Treuhänder offen zu legen.
Amtsgericht und Landgericht haben dem Schuldner die Erteilung von Restschuldbefreiung versagt. Mit der Rechtsbeschwerde verfolgt er sein Begehren weiter.
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