I. Auf Antrag des Schuldners vom 1. August 2005 wurde über sein Vermögen am 22. August 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet, in dem er Restschuldbefreiung begehrt. Das durch das Finanzamt Naumburg vertretene beteiligte Land hat im Schlusstermin vom 28. August 2007 beantragt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen. Der Antrag ist darauf gestützt, dass der Schuldner anlässlich einer von der Finanzverwaltung gegen ihn erwirkten fruchtlosen Pfändung am 25. Juli 2005 gegenüber dem Vollstreckungsbeamten verschwiegen habe, über offene Forderungen in einem Gesamtvolumen von 23.724,64 EUR sowie ein Bausparguthaben in Höhe von 1.604,48 EUR zu verfügen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|