BGH - Beschluß vom 17.01.2008
III ZB 11/07
Normen:
ZPO § 1060 Abs. 2 ; InsO § 143 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2008, 582
BGHReport 2008, 462
MDR 2008, 468
NJW-RR 2008, 558
NZI 2008, 768
SchiedsVZ 2008, 148
WM 2008, 597
ZIP 2008, 478
ZInsO 2008, 269
ZInsO 2008, 381
Vorinstanzen:
KG, vom 11.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 20 SCH 17/04

Verteidigung gegenüber einer auf ein Absonderungsrecht gestützten Schiedsklage durch die Einrede der Insolvenzanfechtung

BGH, Beschluß vom 17.01.2008 - Aktenzeichen III ZB 11/07

DRsp Nr. 2008/3854

Verteidigung gegenüber einer auf ein Absonderungsrecht gestützten Schiedsklage durch die Einrede der Insolvenzanfechtung

»a) Der auf ein Absonderungsrecht gestützten Schiedsklage, die (allein) auf einer noch mit dem Schuldner getroffenen Schiedsvereinbarung beruht, kann der Insolvenzverwalter Ansprüche aus Insolvenzanfechtung weder im Wege der Einrede noch mit der Schieds(wider)klage entgegensetzen. b) Der Insolvenzverwalter kann die Einrede der Insolvenzanfechtung aber im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs erheben, durch den der auf ein Absonderungsrecht gestützten Schiedsklage stattgegeben wurde.«

Normenkette:

ZPO § 1060 Abs. 2 ; InsO § 143 Abs. 1 ;

Gründe: