Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. GmbH (fortan: Schuldnerin). Die Schuldnerin hatte am 24. Mai 2000 Globalabtretungen zugunsten der Sparkasse I. und der Sparkasse H. unterzeichnet. Am 11. Januar 2001 trat sie Ansprüche gegen eine I. GmbH (fortan: Drittschuldnerin) an die Beklagten ab. Am 23. März 2001 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin beantragt; der Kläger wurde zum vorläufigen Verwalter bestellt. Am 25. April 2001 hinterlegte die Drittschuldnerin zugunsten der Schuldnerin, der Beklagten und der beiden Sparkassen unter Verzicht auf die Rückgabe einen Betrag von 28.934,75 DM. Am 1. Juni 2001 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet.
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