Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Coburg vom 12. September 2016 wird auf Kosten der Schuldnerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Nachtragsverteilung des - der Schuldnerin durch das Amtsgericht Coburg, Abteilung für Immobiliarzwangsvollstreckung, in dem Teilungsplan vom 3. März 2016 zugeteilten - Erlösanteils in Höhe von 62.611,95 € (Zwangsversteigerungsverfahren
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