Mit notariellem Vertrag vom 15. Juli 1994 veräußerte der Beklagte die Geschäftsanteile der O. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH je zur Hälfte an den Kläger und W. H.. Der Vertrag enthält unter anderem folgende Regelung:
" VI.
Kaufpreis
Der Kaufpreis betragt 4.500.000, 00 DM - in Worten: vier Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark -. Hiervon entfallen auf den Käufer W. H. 2, 25 Millionen DM den Käufer P. W. (= Kläger) 2, 25 Millionen DM Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.
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