Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, im Wohnungsgrundbuch von Berlin-Wilmersdorf Blatt 1## eine Sicherungshypothek über 146.393,04 EUR zu Gunsten des Beteiligten einzutragen.
I.
Der Beteiligte wurde am 6. Juli 2007 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der S####### Str. 9# GbR (im Folgenden: die Schuldnerin) bestellt, deren Gesellschafter - darunter der hier eingetragene Eigentümer - als solche im Grundbuch von B### -W###### Blatt 1## eingetragen waren.
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