KG - Beschluss vom 05.03.2015
1 VA 21/14
Normen:
BGB § 372 S. 2 Alt. 2;

Voraussetzungen der Hinterlegung einer Quotenzahlung zu Gunsten unbekannter Erben durch den Insolvenzverwalter

KG, Beschluss vom 05.03.2015 - Aktenzeichen 1 VA 21/14

DRsp Nr. 2015/5057

Voraussetzungen der Hinterlegung einer Quotenzahlung zu Gunsten unbekannter Erben durch den Insolvenzverwalter

Einem Insolvenzverwalter ist es grundsätzlich zuzumuten, vor Hinterlegung einer Quotenzahlung bei dem Nachlassgericht um Auskunft über mögliche Erben eines verstorbenen Insolvenzgläubigers nachzusuchen. Unterlässt er eine solche Anfrage, beruht seine Unkenntnis über die Erben eines Insolvenzgläubigers regelmäßig auf Fahrlässigkeit, so dass die Hinterlegungsstelle die Annahme einer Quotenzahlung mangels schlüssiger Darlegung eines Hinterlegungsgrundes nach § 372 S. 2 Alt. 2 BGB zurückweisen kann.

Der Antrag wird bei einem Wert bis zu 500,00 EUR zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 372 S. 2 Alt. 2;

Gründe:

I.

Der Antragsteller ist zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der J. R## E### -H##### GmbH in B### bestellt. Am 30. Juli 2014 beantragte er bei der Hinterlegungsstelle die Annahme eines Geldbetrags in Höhe von 56,79 EUR und gab zur Begründung an, es handele sich um die auf die Gläubigerin I## H### entfallene Insolvenzquote. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage habe ergeben, dass die Gläubigerin am 18. November 2010 verstorben sei, eine Bankverbindung bestehe nicht mehr und Erben seien nicht bekannt.