OLG Koblenz - Urteil vom 31.07.2003
5 U 200/03
Normen:
BGB § 675 § 280 § 852 ; KO § 82 ; VglO § 11 § 39 § 42 ; BRAO § 51b ;
Fundstellen:
WM 2004, 1198
ZInsO 2004, 112

Voraussetzungen der treuhänderischen Haftung von Konkurs- und Vergleichsverwaltern; Verjährung von Schadensersatzansprüchen

OLG Koblenz, Urteil vom 31.07.2003 - Aktenzeichen 5 U 200/03

DRsp Nr. 2005/3547

Voraussetzungen der treuhänderischen Haftung von Konkurs- und Vergleichsverwaltern; Verjährung von Schadensersatzansprüchen

»1. Parallel zu ihren gesetzlichen Pflichten können Vergleichs- und Konkursverwalter aufgrund vertraglicher Treuhandabreden mit einzelnen Gläubigern verpflichtet sein, deren Vermögensinteressen wahrzunehmen. 2. Ist ein Vorprozess gegen die Partei kraft Amtes durch gerichtlichen Vergleich beendet worden, steht das der umfassenden persönlichen Inanspruchnahme des Vergleichs- oder Konkursverwalters wegen Verletzung der vertraglichen Treuhandabrede nicht entgegen. 3. Verletzt ein zum Vergleichsverwalter bestellter Rechtsanwalt seine daneben eingegangenen individualvertraglichen Treuhänderpflichten, verjähren daraus entstandene Schadensersatzansprüche nicht binnen der kurzen Fristen der §§ 42 VglO, 852 BGB, 51 b BRAO

Normenkette:

BGB § 675 § 280 § 852 ; KO § ;