Voraussetzungen der Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
SchlHOLG, Beschluss vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 1 W 59/01
DRsp Nr. 2005/3585
Voraussetzungen der Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Die sofortige weitere Beschwerde ist im Insolvenzverfahren dann nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn zu erwarten ist, dass das Beschwerdegericht sich zukünftig an die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte halten wird.