SchlHOLG - Beschluss vom 25.02.2002
1 W 59/01
Normen:
InsO § 7 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
ZInsO 2002, 496

Voraussetzungen der Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

SchlHOLG, Beschluss vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 1 W 59/01

DRsp Nr. 2005/3585

Voraussetzungen der Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Die sofortige weitere Beschwerde ist im Insolvenzverfahren dann nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn zu erwarten ist, dass das Beschwerdegericht sich zukünftig an die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte halten wird.

Normenkette:

InsO § 7 Abs. 1 S. 1 ;

Hinweise:

Anmerkung Haarmeyer ZInsO 2002, 495

Fundstellen
ZInsO 2002, 496