Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Mai 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem am 01.12.2003 über das Vermögen der Se... GmbH & Co. KG (Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren. Die Beklagte, die früher unter der Firma R... GmbH auftrat, betreibt einen Baustoffhandel.
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