FG Münster, vom 02.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 5772/03
Vorliegen einer Zerstörung des Vertrauens in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG aus Streubesitzbeteiligungen durch Einfügung des § 8 Nr. 5 in das GewStG
BVerfG, Beschluss vom 10.10.2012 - Aktenzeichen 1 BvL 6/07
DRsp Nr. 2012/21401
Vorliegen einer Zerstörung des Vertrauens in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen i.S.d. § 8b Abs. 1KStG aus Streubesitzbeteiligungen durch Einfügung des § 8 Nr. 5 in das GewStG
1 Gesetze mit unechter Rückwirkung sind unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich zulässig. Rückwirkende Änderungen des Steuerrechts für einen noch laufenden Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum sind als Fälle unechter Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig, stehen den Fällen echter Rückwirkung allerdings nahe und unterliegen daher besonderen Anforderungen unter den Gesichtspunkten von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit.2 Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom 11. Dezember 2001 zur Einfügung des § 8 Nr. 5 in das Gewerbesteuergesetz, erst recht aber der Beschluss des Deutschen Bundestages hierzu vom 14. Dezember 2001 haben das Vertrauen in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen im Sinne des § 8b Abs. 1Körperschaftsteuergesetz aus Streubesitzbeteiligungen zerstört.
Tenor
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