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Streitig ist die Höhe von Insolvenzgeld (Insg).
Der 1938 geborene Kläger war bis zum 30. November 1999 bei der Z GmbH, Sanitär-Heizungstechnik, beschäftigt. Nachdem am 6. Oktober 1999 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden war, ordnete das Amtsgericht Osnabrück am 7. Oktober 1999 die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Arbeitgebers an und bestimmte einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Beschluss vom 1. Dezember 1999 eröffnete das Amtsgericht Osnabrück das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers.
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